Zahnersatz
Am liebsten versorgen wir Sie mit „festen Zähnen”.
Nur in einem persönlichen Beratungsgespräch lässt sich gemeinsam mit Ihnen die für Sie optimale Lösung finden, denn jedes Problem und jede Situation ist anders und lässt sich auf vielfältige Art und Weise lösen.
Bitte lassen Sie sich beraten.
Aufwendungen für Zahnersatz stellen steuerrechtlich nach § 33 EStG "außergewöhnliche Belastungen" dar.
Deshalb können Patienten diese Kosten steuerlich geltend machen.










