Überdurchschnittliche Qualität, auf die Sie sich verlassen können!

Der Gesetzgeber verlangt für diverse zahnärztliche Behandlungen eine Garantiefrist von 2 Jahren. Da wir eine überdurchschnittliche Qualität bieten, gewähren wir für unsere Arbeit eine Garantie, die weit über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht:

  • 5 Jahre Garantie auf Composite-Füllungen
  • 10 Jahre Garantie auf Keramikfüllungen
  • 7 Jahre Garantie auf Zahnersatz
  • 7 Jahre Garantie auf Implantate

Voraussetzung für diese umfassende und deutlich erweiterte Garantie ist eine jährliche Kontrolluntersuchung in unserer Praxis im Anschluss an die entsprechende Behandlung.

Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden durch Unfall und Eigenverschulden sowie Schäden an Keramik- und Kunststoffverblendungen, die nicht auf Material- oder Verarbeitungsfehler zurückzuführen sind.