Stuttgart – Bild.de verkennt die Fakten!
Richtig ist: Neue Gebührenordnung für Privatversicherte

Seit 1. Januar gilt für privatzahnärztliche Leistungen eine neue Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Die alte GOZ war seit 1988 nicht angepasst worden. Nun gibt es nach 24 Jahren zum ersten Mal eine Anpassung um 6 Prozent. Dies bedeutet umgerechnet eine jährliche Steigerung um 0,25 Prozent.

Neue Leistungen

  • Die neue GOZ wurde in einer Arbeitsgruppe, bestehend u. a. aus Privater Krankenversicherung, Bundeszahnärztekammer und dem Bundesministerium für Gesundheit, weitestgehend konsentiert. Neben der Anpassung des Honorars bei einzelnen Leistungen wurden neue Leistungen aufgenommen.
    2,3-facher Satz = durchschnittliche Leistung
  • Das 2,3-fache des Gebührensatzes bildet gem. § 5 Absatz 2 GOZ die nach Schwierigkeit und Zeitaufwand durchschnittliche Leistung ab. Vergleicht man die Leistungen mit dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen, so liegen über 60 Leistungen der neuen GOZ unterhalb des Niveaus der gesetzlichen Krankenversicherung.

Regelung für GKV-Versicherte

  • Seit 2004 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen bei Zahnersatzversorgungen, unabhängig von der Versorgung, je Befund einen Festzuschuss für die Regelversorgung. Daran ändert sich durch die neue GOZ nichts. Zwar kann es sein, dass durch die geänderte Gebührenordnung ggf. bei einzelnen Versorgungen die Zuzahlung steigt. Jeder Zahnarzt hat jedoch bereits bisher seine Preise betriebswirtschaftlich kalkuliert und wird dies auch in Zukunft tun. Eine automatische Kostensteigerung aufgrund der neuen Gebührenordnung, wie von bild.de behauptet, wird es deshalb nicht geben.