Überdurchschnittliche Qualität, auf die Sie sich verlassen können!

Der Gesetzgeber verlangt für diverse zahnärztliche Behandlungen eine Garantiefrist von 2 Jahren. Da wir eine überdurchschnittliche Qualität bieten, gewähren wir für unsere Arbeit eine Garantie, die weit über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht:

  • 5 Jahre Garantie auf Composite-Füllungen
  • 10 Jahre Garantie auf Keramikfüllungen
  • 7 Jahre Garantie auf Zahnersatz
  • 7 Jahre Garantie auf Implantate

Voraussetzung für diese umfassende und deutlich erweiterte Garantie ist eine jährliche Kontrolluntersuchung in unserer Zahnarzt-Praxis im Anschluss an die entsprechende Behandlung.

Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden durch Unfall und Eigenverschulden sowie Schäden an Keramik- und Kunststoffverblendungen, die nicht auf Material- oder Verarbeitungsfehler zurückzuführen sind.